Alle Beiträge
Finanzintermediär Schweiz31. August 2026·14 Min. Lesezeit

Finanzintermediär Schweiz: Recht, Pflichten und Praxis

Finanzintermediär Schweiz einfach erklärt: GwG, SRO-Aufsicht, KYC-Pflichten und was das für Zahlungsdienste wie iPayBetter bedeutet.

iPayBetter Redaktion

Redaktion, iPayBetter

Finanzintermediär Schweiz: Recht, Pflichten und PraxisFinanzintermediär Schweiz

Ein Zürcher KMU erhält jeden Monat zahlreiche Rechnungen für Miete, Versicherungen, Steuern und externe Dienstleistungen. Die Empfänger akzeptieren oft nur eine QR-Rechnung oder eine herkömmliche Banküberweisung. Sobald ein Zahlungsdienstleister den Betrag aufnimmt, prüft und anschliessend an den Rechnungsempfänger weiterleitet, stellt sich nicht mehr nur eine technische Frage. Es geht um die Einordnung als Finanzintermediär Schweiz und um die Pflichten nach dem Geldwäschereigesetz, kurz GwG.

Für Unternehmen ist diese Abgrenzung entscheidend. Ein Dienst, der lediglich Zahlungsdaten übermittelt, steht regulatorisch anders da als eine Plattform, die fremde Gelder entgegennimmt, ihre Übertragung organisiert oder sie vor der Auszahlung kontrolliert. Die folgenden Beispiele zeigen, wie aus einem alltäglichen Zahlungsvorgang konkrete Anforderungen an KYC, Monitoring, Dokumentation und Aufsicht entstehen.

Inhaltsverzeichnis

<a id="wenn-die-miete-plotzlich-zur-bankuberweisung-wird"></a>

Wenn die Miete plötzlich zur Banküberweisung wird

Der Finanzverantwortliche eines KMU lädt eine Mietrechnung in eine Zahlungsplattform. Er wählt eine hinterlegte Kreditkarte aus, prüft die angezeigte Gebühr und löst die Zahlung aus. Der Vermieter erhält keine Kartenzahlung, sondern den Rechnungsbetrag wie gewohnt per Banküberweisung.

Für den Zahler fühlt sich der Vorgang wie ein Karteneinsatz an. Für den Empfänger bleibt er eine normale Überweisung. Dazwischen liegt jedoch ein regulierter Prozess: Die Plattform nimmt den Zahlungsauftrag entgegen, verarbeitet die Angaben, belastet die gewählte Karte und veranlasst die Weiterleitung an den Empfänger. Wenn dabei fremde Gelder angenommen oder übertragen werden, reicht die Bezeichnung als «technischer Zahlungsservice» allein nicht aus, um die GwG-Frage zu beantworten.

Die Zahlungsart des Empfängers ist dabei nicht nebensächlich. Miet-, Steuer- und Versicherungszahlungen lassen sich häufig nicht direkt am Kartenterminal begleichen. Eine Plattform kann daraus einen dokumentierten Zahlungsfluss machen, bei dem der Empfänger eine Banküberweisung erhält, während der Zahler die Karte nutzt. Die Kartenbelastung erfolgt typischerweise erst nach dem Abrechnungszyklus. Je nach Kartenstichtag und Zahlungsziel kann dadurch ein Vorfinanzierungseffekt von bis zu rund 58 Tagen entstehen, wie die Erläuterungen zum Working-Capital-Effekt im Schweizer Zahlungsverkehr beschreiben.

Praxisregel: Nicht die Oberfläche entscheidet über die GwG-Einordnung, sondern die tatsächliche Rolle im Geldfluss.

Auch die technische Identifikation eines Bankempfängers, etwa über BIC und SWIFT, ändert daran nichts. Eine verständliche Einführung bietet der Beitrag Was ist BIC und SWIFT. Für die Compliance bleibt die Kernfrage: Wer hat wann Zugriff auf fremde Vermögenswerte und wer trägt Verantwortung für deren Übertragung?

<a id="was-das-gwg-unter-einem-finanzintermediar-versteht"></a>

Was das GwG unter einem Finanzintermediär versteht

Art. 2 Abs. 3 GwG erfasst berufsmässig tätige Finanzintermediäre. Für die praktische Prüfung helfen drei Fragen.

<a id="fremde-gelder-oder-vermogenswerte"></a>

Fremde Gelder oder Vermögenswerte

Zuerst muss geklärt werden, ob der Anbieter mit Vermögenswerten arbeitet, die einer anderen Person gehören. Das kann ein Betrag auf einem Sammelkonto sein, ein Guthaben auf einem Treuhandkonto oder ein Zahlungsbetrag, der bis zur Weiterleitung verarbeitet wird. Der Anbieter muss das Geld nicht dauerhaft halten. Schon die konkrete Einbindung in die Annahme, Verwaltung oder Übertragung kann relevant sein.

Eine Plattform für QR-Rechnungen kann deshalb anders zu beurteilen sein als ein reines Softwaremodul, das nur Rechnungsdaten ausliest. Wer lediglich eine Zahlung technisch auslöst, ohne über Gelder zu verfügen oder deren Übertragung zu organisieren, ist nicht automatisch Finanzintermediär. Die tatsächliche Vertrags- und Prozessstruktur bleibt massgebend.

<a id="verwaltung-oder-ubertragung"></a>

Verwaltung oder Übertragung

Der zweite Punkt betrifft die Tätigkeit selbst. Nimmt ein Unternehmen Gelder entgegen, verwaltet es diese oder hilft es bei ihrer Übertragung, liegt eine typische Nähe zum Finanzfluss vor. Beispiele sind Zahlungsabwicklungen für Kunden, Sammelkonten, Treuhandlösungen und elektronische Geld- oder Wertübertragungen.

Die Frage lautet nicht nur, ob ein Betrag kurz im System erscheint. Entscheidend ist, welche Verfügungsmacht, Weisungsbefugnis und organisatorische Rolle der Anbieter besitzt. Eine Rechnungserfassung ohne Zahlungsfunktion ist etwas anderes als ein Dienst, der einen Betrag entgegennimmt und danach an den Rechnungsempfänger überweist.

<a id="berufsmassigkeit-und-regulatorische-abgrenzung"></a>

Berufsmässigkeit und regulatorische Abgrenzung

Die Tätigkeit muss berufsmässig erfolgen. Das GwG und die Ausführungsbestimmungen arbeiten dafür mit Kriterien wie Erlös, Geschäftsbeziehungen und Vermögensmacht. Diese Kriterien sollten nicht isoliert betrachtet werden. Ein Anbieter braucht eine dokumentierte Entscheidung, weshalb sein Modell unter das GwG fällt oder weshalb eine Ausnahme greift.

Ein Finanzintermediär ist nicht automatisch eine Bank. Eine Bankbewilligung nach BankG, eine Tätigkeit unter dem Zahlungsdienstrecht und eine GwG-Unterstellung können unterschiedliche regulatorische Ebenen betreffen. Ebenso ersetzt ein SRO-Anschluss nicht jede andere erforderliche Bewilligung. Der VQF beschreibt sich als von der FINMA anerkannte SRO mit Sitz in Zug und überwacht nach eigener Darstellung seit 1998 Finanzintermediäre aus dem Parabankenbereich, siehe VQF.

Die FINMA stellt mit ihrer Mitgliedersuche für Selbstregulierungsorganisationen klar, dass berufsmässige Finanzintermediäre ohne direkte FINMA-Bewilligung einer anerkannten SRO angeschlossen sein müssen. Die SRO überwacht die Einhaltung der GwG-Sorgfaltspflichten, während sie selbst der Anerkennung und Aufsicht der FINMA untersteht.

<a id="sro-anschluss-oder-finma-bewilligung-im-vergleich"></a>

SRO-Anschluss oder FINMA-Bewilligung im Vergleich

Für einen Schweizer Zahlungsdienst gibt es nicht einfach eine Wahl zwischen «reguliert» und «nicht reguliert». Die relevante Frage lautet, welches Aufsichtsmodell zur konkreten Tätigkeit passt. Ein berufsmässig tätiger Finanzintermediär ohne direkte FINMA-Bewilligung muss sich einer anerkannten SRO anschliessen. Der VQF ist ein Beispiel dafür. Eine direkte FINMA-Unterstellung bildet den anderen Weg.

Der SRO-Anschluss konzentriert sich auf die Pflichten aus dem GwG. Die SRO prüft Organisation, Weisungen, Kontrollen, Schulung und Nachweise des Mitglieds. Das kann für ein kleines oder mittelgrosses Unternehmen mit klarer Zahlungslogik praktikabel sein. Eine direkte FINMA-Bewilligung ist dagegen in ein umfassenderes aufsichtsrechtliches Umfeld eingebettet und kann für komplexere Geschäftsmodelle, grössere Organisationsstrukturen oder Tätigkeiten mit weitergehender Bewilligungsrelevanz erforderlich sein.

KriteriumSRO-Anschluss, z.B. VQFDirekte FINMA-Bewilligung
Regulatorischer FokusGwG-Sorgfaltspflichten und deren UmsetzungDirekte prudentielle oder institutsbezogene Aufsicht, soweit das Geschäftsmodell dies verlangt
Geeignet fürKlar abgegrenzte Parabanken- und ZahlungsmodelleKomplexe, umfangreiche oder bewilligungsintensive Strukturen
KontrollePrüfung durch die anerkannte SROPrüfung und Aufsicht durch die FINMA
OrganisationInterne Weisungen, KYC, Monitoring und Nachweise nach SRO-VorgabenUmfassendere Anforderungen an Governance, Risiken und Berichterstattung
OnboardingAnschlussgesuch mit Beschreibung des Modells und der OrganisationBewilligungsverfahren mit direkter Prüfung durch die FINMA
ReichweiteKein Ersatz für andere notwendige BewilligungenKann je nach Bewilligung ein breiteres regulatorisches Tätigkeitsfeld abdecken

<a id="die-entscheidung-folgt-dem-geschaftsmodell"></a>

Die Entscheidung folgt dem Geschäftsmodell

Ein Zahlungsdienst sollte zuerst seine Geldflüsse zeichnen. Wer zahlt ein, wer empfängt, wo liegen die Gelder, wer kann eine Auszahlung stoppen und welche Partei steht in welcher Vertragsbeziehung? Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob ein SRO-Anschluss genügt oder eine weitergehende Bewilligung erforderlich ist.

Die schnellere Variante ist nicht automatisch die passendere. Eine falsche Einordnung verursacht später mehr Aufwand als eine saubere Vorprüfung.

<a id="kyc-meldepflichten-und-risikomanagement-in-der-praxis"></a>

KYC, Meldepflichten und Risikomanagement in der Praxis

Ein Schweizer Zahlungsdienst kann eine Rechnung per Karte bezahlen und den Betrag als Banküberweisung an den Empfänger weiterleiten. Für die Compliance beginnt die Prüfung deshalb nicht erst bei einem Verdachtsfall. Sie begleitet die Geschäftsbeziehung vom Onboarding über laufende Zahlungen bis zur Beendigung und späteren Nachweisführung.

<a id="identifikation-und-wirtschaftlich-berechtigte-personen"></a>

Identifikation und wirtschaftlich berechtigte Personen

Am Anfang steht die Identifikation des Vertragspartners. Bei einem Unternehmen prüft der Anbieter die rechtliche Existenz, vertretungsberechtigte Personen und die Person, die wirtschaftlich hinter der Geschäftsbeziehung steht. Die Angaben müssen verifiziert und bei Veränderungen aktualisiert werden.

Reicht ein Händler eine Rechnung für eine verbundene Gesellschaft ein, genügt die Kenntnis des Kontonutzers nicht. Der Zahlungsdienst muss verstehen, für wen die Zahlung wirtschaftlich erfolgt und ob der Auftrag zur erklärten Geschäftstätigkeit passt. Bei einem Angebot wie einer virtuellen Kreditkarte für Schweizer Geschäftskunden gehört diese Prüfung in den Identifikations- und Freigabeprozess.

<a id="screening-und-vertiefte-abklarung"></a>

Screening und vertiefte Abklärung

Sanktions- und PEP-Listen bilden einen eigenen Kontrollschritt. Ein Treffer beweist kein Fehlverhalten. Er muss abgeklärt, bewertet und mit einer nachvollziehbaren Entscheidung dokumentiert werden. Bei erhöhtem Risiko verlangt die Prüfung zusätzliche Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte, zum Zweck der Beziehung und zu den erwarteten Transaktionen.

Vereinfachte Sorgfaltspflichten kommen nur bei tatsächlich niedrigem Risiko und dokumentierten Voraussetzungen infrage. Die ordentliche Prüfung ist der Normalfall. Verstärkte Abklärungen greifen, wenn Kunden, Länder, Produkte, Transaktionsmuster oder Eigentumsstrukturen erhöhte Risiken begründen.

<a id="dokumentation-monitoring-und-mros-prozess"></a>

Dokumentation, Monitoring und MROS-Prozess

Die Akte muss zeigen, welche Angaben erhoben wurden, wer sie geprüft hat, weshalb eine Risikoklasse vergeben wurde und welche Überwachungsmassnahmen gelten. Kontrolle findet nicht nur beim Start statt. Abweichungen vom erwarteten Nutzungsverhalten müssen erkannt, beurteilt und bearbeitet werden.

Bei begründetem Verdacht kommt die Meldestelle für Geldwäscherei, MROS, ins Spiel. Dafür braucht es einen internen Eskalationsweg, eine verantwortliche Stelle, eine nachvollziehbare Entscheidungsdokumentation und einen Prozess für eine allfällige Vermögenssperre. Die Kundschaft darf über eine erfolgte Meldung nicht informiert werden.

Unterlagen müssen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zehn Jahre aufbewahrt werden. Die FINMA-Darstellung zur Geldwäschereibekämpfung ordnet diese Frist in den Dokumentationspflichten ein.

Die eingesetzte Software sollte deshalb nicht nur Daten speichern, sondern Prüfentscheidungen und Zuständigkeiten nachvollziehbar machen. Einen zusätzlichen Überblick zur Auswahl von Banking- und Compliance-Software bietet der 2026 guide to banking software.

<iframe width="100%" style="aspect-ratio: 16 / 9;" src="https://www.youtube.com/embed/MF17WnOYirA" frameborder="0" allow="autoplay; encrypted-media" allowfullscreen></iframe>

Im Alltag braucht jeder Fall einen klaren Status, eine zuständige Person und einen prüfbaren Zeitstempel. Das gilt auch bei einer abgelehnten Zahlung.

<a id="wie-ein-schweizer-zahlungsdienst-die-regeln-umsetzt"></a>

Wie ein Schweizer Zahlungsdienst die Regeln umsetzt

Eine Geschäftskundin lädt eine Rechnung hoch, die sie mit ihrer Karte bezahlen möchte. Der Empfänger akzeptiert keine Kreditkarte, soll den Betrag aber per Schweizer Banküberweisung erhalten. Der Zahlungsdienst prüft deshalb nicht nur, ob die Kartendaten technisch gültig sind, sondern auch, ob die Geschäftsbeziehung und der konkrete Zahlungszweck plausibel erscheinen.

<a id="vom-auftrag-bis-zur-auszahlung"></a>

Vom Auftrag bis zur Auszahlung

Der Prozess kann in klaren Kontrollpunkten organisiert werden:

  1. 1Auftrag erfassen: Rechnungsbetrag, Empfängerangaben, Zahlungszweck und Fälligkeit werden aufgenommen. Bei einer QR-Rechnung hilft die strukturierte Referenz, die Empfängerdaten konsistent zu erfassen. Mehr zum Format bietet der Beitrag Swiss QR Bill.
  1. 1Vertragspartner prüfen: Der Nutzer wird identifiziert. Bei Geschäftskunden werden Gesellschaft, vertretungsberechtigte Personen und wirtschaftlich berechtigte Personen geprüft.
  1. 1Risiko klassifizieren: Das System bewertet unter anderem Produkt, Herkunft, Empfängerbeziehung und Transaktionsverhalten. Ein ungewöhnlicher Auftrag wird nicht automatisch ausgeführt, sondern kann zur manuellen Abklärung gelangen.
  1. 1Empfänger kontrollieren: Bankverbindung und Empfängername werden gegen die verfügbaren Informationen geprüft. Änderungen an bereits gespeicherten Empfängern können eine zusätzliche Freigabe auslösen.
  1. 1Auszahlung freigeben: Erst wenn die automatischen und manuellen Kontrollen abgeschlossen sind, wird die Banküberweisung veranlasst. Ein Vier-Augen-Prinzip kann bei erhöhten Risiken oder Ausnahmefällen verhindern, dass eine einzelne Person den gesamten Ablauf kontrolliert.

<a id="verantwortung-bei-payment-on-behalf-modellen"></a>

Verantwortung bei Payment-on-Behalf-Modellen

Bei einer Zahlung im Auftrag des Kunden muss die Rollenverteilung schriftlich feststehen. Der Anbieter muss wissen, welche Prüfungen er selbst übernimmt, welche Informationen vom Kunden stammen und wann eine Transaktion blockiert oder eskaliert wird. Ein Vertrag allein ersetzt keine operative Kontrolle.

Ein Anbieter wie iPayBetter kann solche Anforderungen in API-Prüfungen und Backend-Regeln übersetzen. Dazu gehören Pflichtfelder, Identitätsstatus, Listenprüfungen, Risikoklassen, Freigabestufen und ein unveränderbarer Prüfpfad. Die technische Umsetzung sollte dabei die regulatorische Entscheidung abbilden, nicht verdecken.

Ein gutes Compliance-System beantwortet nachträglich drei Fragen: Was ist passiert, wer hat entschieden und auf welcher Grundlage?

Die Plattform kann zudem Belege, Gebühren und Transaktionsverlauf zentral verfügbar machen. Das erleichtert die interne Buchhaltung des Kunden, ersetzt aber nicht die gesetzliche Dokumentation des Finanzintermediärs. Für die Prüfung zählt, ob der Anbieter seine eigenen Pflichten vollständig und nachvollziehbar erfüllt.

<a id="was-die-regulierungswelle-2026-fur-sro-anbieter-bedeutet"></a>

Was die Regulierungswelle 2026 für SRO-Anbieter bedeutet

Die für 2026 erwarteten Änderungen erhöhen den Druck auf Anbieter, ihre Rollen, Prozesse und Nachweise genauer zu definieren. Besonders relevant ist die Ausweitung des Informationsbedarfs rund um neue GwG- und Transparenzbestimmungen. Branchenquellen berichten von neuen Bestimmungen ab 1. Oktober 2026 beziehungsweise einem geplanten Inkrafttreten im dritten Quartal 2026, wie die Branchenkennzahlen des VSV einordnen.

Für SRO-Mitglieder bedeutet das nicht automatisch, dass jedes Geschäftsmodell vollständig neu aufgebaut werden muss. Bestehende Kontrollen können jedoch an neue Definitionen, erhöhte Risiken, Transparenzanforderungen und Dokumentationsvorgaben angepasst werden müssen. Besonders betroffen sind Onboarding, Eigentümerabklärungen, interne Weisungen, Monitoring-Szenarien und die Vorbereitung auf Prüfungen.

Die Entwicklung passt zu einem Markt, in dem Aufsicht stärker institutionalisiert wird. Per 30. April 2026 waren in der Vermögensverwalter-Branche 1'431 Vermögensverwalter bewilligt, davon 1'341 über Aufsichtsorganisationen und 90 direkt durch die FINMA überwacht, gemäss den genannten Branchenkennzahlen. Diese Zahlen zeigen keine automatische Einordnung eines Zahlungsdienstes, verdeutlichen aber die Bedeutung organisierter Aufsichtsmodelle.

ThemaStatus 2025Erwartete Änderung 2026
RollenabgrenzungFokus auf Finanzintermediäre und bestehende GwG-KategorienPräzisere Prüfung von Finanzintermediär-, Berater- und Nicht-GwG-Rollen
TransparenzAngaben zu Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten im bestehenden RahmenErweiterte Transparenz- und Informationsanforderungen
DokumentationNachweise zu KYC, Risiken und TransaktionenHöhere Erwartungen an Aktualität, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit
Erhöhte RisikenRisikobasierte Abklärungen nach bestehender OrganisationSchärfere Umsetzung bei komplexen Strukturen und risikoreichen Konstellationen
GeschäftsmodellBetrieb nach bestehender SRO- und ProzesslogikPrüfung, ob Produkte, Länder, Kunden und Zahlungsflüsse weiterhin tragfähig sind

<a id="strategische-vorbereitung"></a>

Strategische Vorbereitung

Ein Anbieter sollte seine Prozesslandkarte nicht erst anpassen, wenn die SRO eine neue Prüfung ankündigt. Sinnvoll sind eine aktuelle Geldflussanalyse, eine Rollenbeurteilung pro Produkt, eine Lückenanalyse der Kundendaten und ein Test der MROS-Eskalation. Wer über eine direkte FINMA-Aufsicht nachdenken muss, sollte zusätzlich Governance, Risikofunktion, Auslagerungen und Berichtslinien beurteilen.

Die Regulierungswelle ist damit auch eine Geschäftsmodellprüfung. Je mehr fremde Vermögenswerte entgegengenommen, zwischengelagert oder übertragen werden, desto wichtiger sind Kontrollen und revisionsfeste Nachweise.

<a id="haufige-fragen-von-geschaftskunden-kurz-beantwortet"></a>

Häufige Fragen von Geschäftskunden kurz beantwortet

<a id="braucht-ein-kmu-selbst-einen-sro-anschluss"></a>

Braucht ein KMU selbst einen SRO-Anschluss?

Nicht allein deshalb, weil es einen Zahlungsdienstleister nutzt. Ein KMU, das eine Rechnung über einen regulierten Anbieter bezahlt, bleibt in dieser Konstellation grundsätzlich Geschäftskunde und wird dadurch nicht automatisch selbst zum Finanzintermediär. Eine eigene Prüfung ist nötig, wenn das KMU zusätzlich fremde Gelder für Dritte entgegennimmt, verwaltet oder überträgt.

Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit. Ein Unternehmen sollte seine Rollen dokumentieren, besonders wenn es Zahlungen für verbundene Gesellschaften, Kunden oder Plattformteilnehmer bündelt.

<a id="wie-schnell-wird-ein-geschaftskunde-onboarded"></a>

Wie schnell wird ein Geschäftskunde onboarded?

Eine allgemeine Bearbeitungszeit lässt sich seriös nicht nennen. Ein einfaches Profil mit vollständigen und widerspruchsfreien Angaben kann schneller geprüft werden als eine komplexe Gesellschaftsstruktur, eine unklare Eigentümerlage oder ein erhöhtes Länder- und Transaktionsrisiko.

Der wichtigste Beschleuniger sind vollständige Unterlagen. Fehlen Handelsregisterauszug, Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person, Identitätsnachweise oder Informationen zum Zahlungszweck, muss der Anbieter nachfragen. Das verlängert den Prozess unabhängig von der verwendeten Software.

<a id="welche-unterlagen-sollte-ein-handler-bereithalten"></a>

Welche Unterlagen sollte ein Händler bereithalten?

Ein Händler sollte seine rechtlichen Basisdaten, Vertretungsbefugnisse, Eigentümerinformationen und eine verständliche Beschreibung des Geschäftsmodells aktuell halten. Zusätzlich helfen Rechnungen, Verträge und Nachweise zum wirtschaftlichen Zweck, wenn eine Transaktion manuell abgeklärt wird.

Die Unterlagen müssen zur tatsächlichen Nutzung passen. Wer regelmässig Zahlungen für Dritte auslöst, sollte erklären können, welche Leistungen erbracht werden, wer wirtschaftlich profitiert und weshalb die Zahlungsströme dem erwarteten Profil entsprechen.

<a id="was-passiert-bei-einem-kunden-aus-einem-hochrisikoland"></a>

Was passiert bei einem Kunden aus einem Hochrisikoland?

Der Kunde wird nicht allein wegen seiner Herkunft automatisch abgelehnt. Der Anbieter muss das erhöhte Risiko erkennen, zusätzliche Informationen einholen, die Herkunft der Vermögenswerte und den Zweck der Geschäftsbeziehung abklären und die Entscheidung dokumentieren.

Bleibt nach den Abklärungen ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung bestehen, muss der interne MROS-Prozess greifen. Der Kunde darf über eine erfolgte Meldung nicht informiert werden. Ein Geschäftskunde sollte deshalb auf Rückfragen sachlich reagieren und keine Umgehung über andere Karten, Konten oder Empfänger versuchen.


iPayBetter GmbH unterstützt Privatpersonen, Selbstständige und KMU dabei, Rechnungen per Kreditkarte auszulösen, während der Empfänger den Betrag als Banküberweisung erhält, mit dokumentierten Transaktionen und einem Schweizer GwG-Aufsichtsrahmen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten auf iPayBetter GmbH und prüfen Sie, ob der Zahlungsprozess zu Ihren betrieblichen Anforderungen passt.

#Finanzintermediär Schweiz#GwG Schweiz#SRO VQF#Zahlungsdienst Schweiz#KYC Pflichten

Bereit, besser zu bezahlen?

Konto in Minuten eröffnet. Keine Grundgebühr. Du zahlst nur, wenn du zahlst.

Reguliert · SRO VQF · Server in der Schweiz